Freihandelszone in Georgien, Tiflis, Poti und Kutaissi
UNTERNEHMEN IN EINER FREIHANDELSZONE IN GEORGIEN GRÜNDEN
Unternehmen, die in Freihandelszonen / Freien Industriezonen registriert sind, profitieren von Steuerbefreiungen:
- Wenn ein Unternehmen in einer Freien Industriezone Waren für den Export aus Georgien herstellt, ist es von allen Steuern außer der persönlichen Einkommensteuer (20%) befreit, die von den Gehältern der Mitarbeiter abgeführt wird
- Wenn ein Unternehmen Produkte aus einer Freien Industriezone in andere Teile Georgiens einführt, muss es neben der persönlichen Einkommensteuer auch Mehrwertsteuer und 4% der Einnahmen aus allen Inlandsverkäufen zahlen
In Georgien gibt es mehrere Freihandelszonen an folgenden Standorten:
- Freizone Poti (Hafenstadt)
- Freizone Kutaissi (2. größte Stadt Georgiens)
- Freizone Tiflis (Hauptstadt Georgiens)
Weitere Informationen und Gründung eines Unternehmens in einer Freihandelszone auf www.freetradezone.ge >>
